Antezedens

  1. In der formalen Logik die Vorausannahme (Vordersatz, Prämisse, im Syllogismus die erste Prämisse) bzw. der Ausgangspunkt in einem (hypothetischen) Urteil (Gegenstück: Konsequenz). Das A. ist hier eine allgemeine Gesetzesaussage (beim deduktiven Urteil, Deduktion) oder ein Satz, der die Voraussetzung/Bedingung für das Urteil oder die über die Konsequenz (als zweite Prämisse) vermittelte Konklusion (bei Induktion und Abduktion) darstellt. Beim Modus ponens (A B, B, A) wird das A. bejaht, beim Modus tollens (A B, ¬B, ¬A) verneint.
  2. In der Textlinguistik der Vorgängerausdruck, dessen Bezeichnetes ( Referent) durch einen Nachfolgerausdruck (i.A. eine Pro-Form) wieder aufgenommen wird ( anaphorisch, Anapher). Im weiteren Sinne bezeichnet A. auch das erste Element eines syntaktisch-semantisch verknüpften Ausdruckspaares, z.B. entweder oder; sowohl als auch; zwar aber.

JV

Letzte Änderung: 14.02.2019 - Ansprechpartner: Webmaster